
Behördlich genehmigt
Unsere Zuchtstätte wurde durch das Veterinäramt Sonthofen kontrolliert und genehmigt. Ich besitze die Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes Hunde gewerblich zu züchten.
Unsere Zucht ist beim Finanzamt Kempten-Immenstadt angemeldet. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

